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   BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 780/79   

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https://dejure.org/1982,16223
BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 780/79 (https://dejure.org/1982,16223)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1982 - 2 AZR 780/79 (https://dejure.org/1982,16223)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1982 - 2 AZR 780/79 (https://dejure.org/1982,16223)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 780/79
    immer derjenige Vertragsteil, der die außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat (BAG 24, 383 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG Urteil vom 10. April 1975 - 2 AZR 113/74 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rz 280).

    Im Rahmen der neuerlichen Überprüfung wird das Landesarbeitsgericht bei der Gesamtwürdigung (vgl. KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rz 185 ff.) auch der Frage nachgehen müssen, ob die weiteren im Kündigungsschreiben zur Stützung der fristlosen Kündigung angeführten, aber unstreitig verfristeten Vorfälle ergänzend oder unterstützend mit herangezogen werden können, sofern es sich insoweitun gleichartige Pflichtverletzungen handelt (BAG 24, 383 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG Urteil vom 10. April 1975 - 2 AZR 113/74 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; KR-Hillebrecht, 13 -.

  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

    Auszug aus BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 780/79
    Die Frist nach § 626 Abs. 2 BGB beginnt zu laufen, sobald der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige Kenntnis vom KündigungsSachverhalt hat, die ihm eine Entscheidung darüber ermöglicht, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht (BAG 24, 341 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

    Solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Kündigungssachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen durchführt, ist die Ausschlußfrist gehemmt (BAG 24, 341 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG Urteil vom 12. Februar 1973 - 2 AZR 116/72 - AP Nr. 6 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 113/74

    Arbeitsverhältnis: Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der

    Auszug aus BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 780/79
    immer derjenige Vertragsteil, der die außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat (BAG 24, 383 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG Urteil vom 10. April 1975 - 2 AZR 113/74 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rz 280).

    Im Rahmen der neuerlichen Überprüfung wird das Landesarbeitsgericht bei der Gesamtwürdigung (vgl. KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rz 185 ff.) auch der Frage nachgehen müssen, ob die weiteren im Kündigungsschreiben zur Stützung der fristlosen Kündigung angeführten, aber unstreitig verfristeten Vorfälle ergänzend oder unterstützend mit herangezogen werden können, sofern es sich insoweitun gleichartige Pflichtverletzungen handelt (BAG 24, 383 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG Urteil vom 10. April 1975 - 2 AZR 113/74 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; KR-Hillebrecht, 13 -.

  • BAG, 08.03.1956 - 2 AZR 622/54

    Wichtiger Kündigungsgrund - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts - Gegenteil

    Auszug aus BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 780/79
    immer derjenige Vertragsteil, der die außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat (BAG 24, 383 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG Urteil vom 10. April 1975 - 2 AZR 113/74 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rz 280).

    Im Rahmen der neuerlichen Überprüfung wird das Landesarbeitsgericht bei der Gesamtwürdigung (vgl. KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rz 185 ff.) auch der Frage nachgehen müssen, ob die weiteren im Kündigungsschreiben zur Stützung der fristlosen Kündigung angeführten, aber unstreitig verfristeten Vorfälle ergänzend oder unterstützend mit herangezogen werden können, sofern es sich insoweitun gleichartige Pflichtverletzungen handelt (BAG 24, 383 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG Urteil vom 10. April 1975 - 2 AZR 113/74 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; KR-Hillebrecht, 13 -.

  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 15/71

    Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung als wichtiger Kündigungsgrund

    Auszug aus BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 780/79
    Allenfalls können die aus diesem Verhalten gewonnenen Erkenntnisse im beschränkten Umfange zur besseren Würdigung der Kündigungsgründe beitragen (BAG Urteil vom 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - AP Nr. 62 zu § 626 BGB; KR-Hiliebrecht, § 626 BGB Rz 127).
  • BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Verhaltensbedingte Kündigung -

    Auszug aus BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 780/79
    Unabhängig von den Grenzen der Schweigepflicht ist der Arbeitnehmer jeden falls verpflichtet, über betriebsinterne Vorgänge genau, vollständig und sachlich zu berichten (BAG 26, 116, 127 f.= AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat) .
  • BAG, 12.02.1973 - 2 AZR 116/72

    Wirksamkeit einer Kündigung ohne Ausspruch der für die Kündigung maßgebenden

    Auszug aus BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 780/79
    Solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Kündigungssachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen durchführt, ist die Ausschlußfrist gehemmt (BAG 24, 341 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG Urteil vom 12. Februar 1973 - 2 AZR 116/72 - AP Nr. 6 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
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